• Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung der Außenstände werden in Kooperation mit unserem Anwalt alle notwendigen und angemessenen Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt: Mobiliarpfändung, eidesstattliche Versicherung bis hin zur Verhaftung, Lohn-, Konten- sowie Mietpfändung, Pfändung von Sozialleistungen, Zwangsversteigerung, Pfändung von Steuerrückerstattungsansprüchen.
     
  • Während der Bearbeitungsphase nimmt unser fachspezifisch geschultes Personal mit dem Schuldner telefonisch Kontakt auf und erreicht häufig auch nach erfolgloser Zwangsvollstreckung den gewünschten Erfolg.
     
  • Wir arbeiten mit Auskunfteien zusammen und verfügen somit über ein umfangreiches Ermittlungsnetz. Durch dieses lückenlose Überwachungsverfahren ist ein rascher Zugriff auf die Außenstände gewährleistet.
     
  • Unser Mitarbeiterteam ist mit einer modernen Datentechnik und optimaler auf die Forderungseinziehung zielgerichteten Software ausgerüstet. Das ermöglicht einen raschen Zugriff auf jeden Schuldnerfall, die tägliche Terminüberwachung, tägliche Verbuchung bzw. Kontenabstimmung, pünktliche und übersichtliche Abrechnung mit unseren Auftraggebern, ständige Übersicht der Bearbeitungs- sowie Saldenstände, Einleitung weiterer Maßnahmen bei Terminüberschreitung.

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