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- Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung der Außenstände werden in
Kooperation mit unserem Anwalt alle notwendigen und angemessenen
Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt: Mobiliarpfändung, eidesstattliche
Versicherung bis hin zur Verhaftung, Lohn-, Konten- sowie Mietpfändung,
Pfändung von Sozialleistungen, Zwangsversteigerung, Pfändung von
Steuerrückerstattungsansprüchen.
- Während der Bearbeitungsphase nimmt unser fachspezifisch geschultes
Personal mit dem Schuldner telefonisch Kontakt auf und erreicht häufig
auch nach erfolgloser Zwangsvollstreckung den gewünschten Erfolg.
- Wir arbeiten mit Auskunfteien zusammen und verfügen somit über ein
umfangreiches Ermittlungsnetz. Durch dieses lückenlose
Überwachungsverfahren ist ein rascher Zugriff auf die Außenstände
gewährleistet.
- Unser Mitarbeiterteam ist mit einer modernen Datentechnik und
optimaler auf die Forderungseinziehung zielgerichteten Software
ausgerüstet. Das ermöglicht einen raschen Zugriff auf jeden
Schuldnerfall, die tägliche Terminüberwachung, tägliche Verbuchung bzw.
Kontenabstimmung, pünktliche und übersichtliche Abrechnung mit unseren
Auftraggebern, ständige Übersicht der Bearbeitungs- sowie Saldenstände,
Einleitung weiterer Maßnahmen bei Terminüberschreitung.
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